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Information für Pistengeher

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Empfehlungen für das Verhalten beim Pistengehen vom Kuratorium für alpine Sicherheit

1 Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.

2
 Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten.
Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden - oder bei
Lawinensprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten können daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein.

3 Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.

4 Die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren.

5 Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren.
Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.

6 Bis 22:30 Uhr oder einer anderen vom Seilbahnunternehmen festgelegten Uhrzeit die Pisten verlassen.

7 Sichtbar machen.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc. verwenden.

8 Bei besonders für Pistentouren gewidmeten Pisten nur diese benützen.

9 Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.

10 Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.

DAV Regeln für Pistengeher


Pistentourengehen - sicher & fair

St. Johanner Bergbahnen GmbH

Hornweg 21, A-6380 St. Johann in Tirol
Tel. +43 (0)5352 62293, Fax +43 (0)5352 62293-12
E-Mail: info(at)bergbahnen-stjohann.at

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