Empfehlungen für das Verhalten beim Pistengehen vom Kuratorium für alpine Sicherheit
1 Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.
2 Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten.
Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden - oder bei
Lawinensprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten können daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein.
3 Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
4 Die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren.
5 Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren.
Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.
6 Bis 22:30 Uhr oder einer anderen vom Seilbahnunternehmen festgelegten Uhrzeit die Pisten verlassen.
7 Sichtbar machen.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc. verwenden.
8 Bei besonders für Pistentouren gewidmeten Pisten nur diese benützen.
9 Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
10 Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.
DAV Regeln für Pistengeher



