|
Die allgemeinen Tarifbestimmungen und die an den Zutritten ausgehängten behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Skipasses, welcher nicht übertragbar ist, anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Sämtliche Karten und Skipässe sind nach Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen.
Ein nachträglicher Umtausch sowie die Änderung der Gültigkeitsdauer eines bereits verwendeten Skipasses sind nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt.
Schlechtwetter, Lawinengefahr, Betriebsunterbrechungen an einzelnen oder allen Anlagen, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Sperrung einzelner Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten usw. geben keine Anspruch auf eine Rückvergütung.
In der Vor- und Nachsaison ist mit einem eingeschränkten Lift- und Pistenangebot zu rechnen.
Auf Rückvergütung bei einem Unfall im Skigebiet besteht kein rechtlicher Anspruch. Rückvergütungen sind reine Kulanz Angelegenheiten. Voraussetzung ist die schnellst mögliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten sowie ein ärztliches Attest eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Refundiert wird nur der Skipass des Verunfallten. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tages- und Staffelkarten.
Personen, die ohne gültigen Skipass im Skigebiet angetroffen werden, müssen mit der Einhebung eines erhöhten Tageskartenpreises rechnen. Missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen hat den entschädigungslosen Entzug desselben, einer Strafgebühr von € 100,- sowie eine Anzeige zur Folge.
Eine Rücknahme von funktionsfähigen, unbeschädigten Key Cards der aktuellen Saison wird an allen unseren Kassen gewährleistet. Wir bitte um Verständnis, dass für ältere Key Card Generationen aufgrund der technischen Etnwicklung keine Rücknahme garantiert werden kann.
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entsteht. Bei rücksichtlosem und gefährlichem Fahrverhalten sowie Missachtung von Sperren oder Anordnungen des Bergbahnpersonals müssen Sie mit dem Ausschluss der Beförderung rechnen.
Vom Verlassen der gekennzeichneten und gesicherten Pisten wird dringend abgeraten.
(Lawinengefahr, Orientierungsverlust)
Das Befahren von Waldfläche und Jungwald außerhalb der Pisten ist strengstens untersagt.
Die Bergrettung überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten.
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht. Beachten Sie bitte unsere
FIS Regeln.
Alpine Notruf Nummer: 140
Euro Notruf: 112 |